AGB
1 Geltungsbereich
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen, und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2 Angebote
(1) Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
3 Daten und Unterlagen, Urheberrecht
(1) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind keine ausdrücklich zugesagten Eigenschaften, sofern diese nicht ausdrücklich von uns als solche schriftlich bezeichnet werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass zu Informationszwecken zur Verfügung gestellte Leistungsdaten laufend Änderungen unterliegen und die jeweils aktuelle Fassung unter www.bautechnik.it ersichtlich ist. Wo es im Sinne des technischen Fortschrittes angezeigt erscheint, behält sich Bautechnik GmbH entsprechende Änderungen vor. Gleiches gilt für entsprechende Angaben in Prospekten, Preislisten und Werbeschriften, etc. (2) Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Bautechnik GmbH und dürfen nur für vereinbarte Zwecke benutzt werden.
4 Datenverarbeitung
(1) Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten (Firma, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonverbindung und Geburtsdatum), die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder künftig bekannt werden, zum Zweck der Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung und immer unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (zum Beispiel unternehmensbezogene Werbung) verarbeitet und an eigene Beteiligungsgesellschaften sowohl im In- und Ausland sowie an Adressverlage und Direktwerbeunternehmen (nur als Dienstleister für eigene Werbeaktionen) übermittelt und überlassen werden. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Datenübertragung jederzeit schriftlich widerrufen. Dieser Widerruf hat keine Auswirkung auf das Grundgeschäft. Sofern der Besteller keine derartigen Informationen wünscht, kann er dies auch im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sofort bei Antritt der Geschäftsbeziehung mitteilen (Art. 7 D.P.R. Nr. 178/2010, registro delle opposizioni).
5 Preise
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Lager von einer der Niederlassungen der Bautechnik GmbH, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Emballagen, besondere Transportverpackung, Versicherung, Zustellung, Transportkosten etc. werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert verrechnet. (2) Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung außerordentliche Kostenerhöhungen in Folge von Umständen ein, die nicht von der Firma Bautechnik GmbH abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und/oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so stimmt der Kunde der entsprechenden Erhöhung der Preise zu.
6 Erfüllung, Lieferung und Gefahrenübergang
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung erfolgt ab Lager des jeweiligen Standortes der Firma, der Sitz unseres Unternehmens liegt in Bozen. (2) Die Gefahr geht auf den Käufer bei Übergabe über. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen und gegenüber der Bautechnik Gmbh innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche geltend zu machen. Wird die Ware vereinbarungswidrig vom Kunden nicht rechtzeitig abgeholt, so ist die Bautechnik GmbH berechtigt, dem Kunden ab Abnahmeverzug angemessenes Lagerentgelt pro begonnene Woche in Rechnung zu stellen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen. (3) Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen oder zu verrechnen.
7 Lieferzeit, Lieferbehinderungen
(1) Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich gegenteiliges vereinbart wurde. Durch Lieferverzug entstehende Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer sind ausdrücklich ausgeschlossen. (2) Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. (3) Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von Seiten unserer Lieferanten, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. (4) Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Ein Anspruch auf Nachlieferung von Mengen, die wir wegen rückständiger Zahlungen des Käufers nicht ausgeliefert haben, besteht nicht. Unsere sonstigen Rechte werden hierdurch nicht berührt. Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheins, schriftlich zu erheben. Hat der Besteller keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Reklamation gilt die Ware als geliefert bzw. vollständig geliefert, sofern sich die Lieferung bzw. der Lieferumfang nicht mehr feststellen lässt.
8 Zahlungen
(1) Mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen sind Zahlungen unverzüglich bei Rechnungserhalt fällig. (2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszins in der gemäß Legislativdekret Nr. 231 vom 09.10.2002 (in Höhe von 8 % über dem Zinssatz der europäischen Zentralbank) pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Hierfür gibt der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung (3) Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von ihm beigezogenen Anwaltes, sowie die entsprechenden Steuern und Gebühren zu ersetzen. (4) Eine Anfechtungsbehauptung der Gegenforderung des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. (5) Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig. (6) Bei uns einlangende Zahlungen tilgen, wie vom Gesetz vorgesehen, zuerst die Zinsen samt Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt werden, beginnend bei der ältesten Schuld.
9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Bautechnik GmbH. (2) Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seiner Verpflichtung aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachgekommen ist. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzugsind wir berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich zurückzunehmen und der Kunde/Käufer erteilt für diesen Fall bereits jetzt seine Zustimmung für eine Rücknahme bez.- Abholung der Ware durch die Bautechnik und gewährt ausdrücklich seine Zustimmung für den Zutritt zum entsprechenden Ort der Verwahrung (Baustelle oder Lager). Für den Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Erlös oder die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft, die damit in unser Eigentum abgetreten ist. (4)Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet, getrennt zu verwahren und sind wir berechtigt den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.
10 Gewährleistung (1)
Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt bei beweglichen Sachen sechs Monate, bei unbeweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe. Für bewegliche Waren, die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch zu unbeweglichen Sachen werden (was für die Allermeisten von der Bautechnik verkauften Güter gilt), gilt ebenfalls die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen von sechs Monaten. (2) Zusätzliche, von unseren Lieferanten gewährte Sonderreglungen für verlängerte Garantiefristen, werden automatisch unseren Kunden weitergegeben. Daraus können aber keine Rechtsansprüche an die Bautechnik GmbH abgeleitet werden. Der Kunde /Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen und auftretende Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Übergabe, schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel anzuzeigen bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche. Hierfür wird Frist von 8 Tagen ab Übergabe gewährt. Versteckte Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung schriftlich angezeigt werden. (3) Waren dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden, dies gilt insbesondere für Sonderartikel und beschädigte Ware; ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist der Umtausch/Rückgabe derartiger Waren ausdrücklich ausgeschlossen. (4) Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen, welcher die entsprechende Beweislast trägt. (5) Eine Haftung für Mängel aufgrund mangelhafter Lagerung, Wartung oder Nutzung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung der Ware, insbesondere bei Nichteinhaltung unserer Anordnungen, Montageanleitungen und dergleichen ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind. (6) Da Erfüllungsort Sitz unseres Unternehmens ist, sind wir auch berechtig, dem Kunden Transport- und Wegekosten zum vereinbarten Ort der Mängelbehebung in Rechnung zu stellen. (7) Bestimmungen aus relevanten Normen über Verlegung, Installation Wartung und Handhabung der Produkte sind einzuhalten, bei sonstigem Haftungsausschluss.
11 Haftung, Rücktritt vom Vertrag
(1) Der Käufer kann nur in den Fällen und in dem Umfang Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, in denen es in diesen Bedingungen ausdrücklich bestimmt ist; eine weitergehende Haftung von uns – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung – ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haften. (2) In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobes fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. (3) Die anwendungstechnischen Empfehlungen von Bautechnik GmbH oder seiner Mitarbeiter in Wort und Schrift erfolgen nach besten Wissen, sie sind jedoch unverbindlich und begründen keinen Rechtsanspruch des Kunden insbesondere entbindet sie den Kunden nicht davon, Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. (4) Das Recht des Rücktrittes vom Vertrag wegen Verzug steht dem Käufer nur aufgrund vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen fahrlässigen Verhaltens der Bautechnik GmbH zu. (5) Für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir unbeschadet der sonstigen Rechte berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten. Im Falle unseres Rücktritts steht uns ein Pönale in der Höhe von 15 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich deren der Rücktritt erfolgt ist und die noch nicht geliefert wurden. Die Geltendmachung des darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
12 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden/Käufers aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit seiner Abwicklung, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjähren, sofern die Mängelrüge fristgerecht erfolgt ist, nach zwei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ab Lager Bautechnik.
13 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
(1) Gerichtsstand ist Bozen und anwendbar ist ausschließlich italienisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationalen Kollisionsrechtsnormen.